Distanzgeschäft

Distanzgeschäft
Di|stạnz|ge|schäft 〈n. 11Geschäft zw. Personen an verschiedenen Orten, Fernkauf bzw. -verkauf
Die Buchstabenfolge di|st... kann in Fremdwörtern auch dis|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. kontrahieren, kontribuieren).

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Di|s|tạnz|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.):
Kauf, bei dem der Käufer die Ware nicht an Ort u. Stelle prüfen kann, sondern aufgrund eines Musters od. Katalogs bestellt.

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Distạnzgeschäft,
 
Distạnzkauf, Fernkauf, Sonderform eines Vertrages unter Abwesenden; Geschäft, bei dem nach Handelsbrauch der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Ware an seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung als Erfüllungsort zu übersenden; im Gegensatz zum Platzkauf, Kauf innerhalb einer Ortschaft. Beim Distanzgeschäft gelten die Regeln des Versendungskaufs nicht.
 

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Dis|tạnz|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): Kauf, bei dem der Käufer die Ware nicht an Ort u. Stelle prüfen kann, sondern aufgrund eines Musters od. Katalogs bestellt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Distanzgeschäft — oder Distanzkauf, Kaufgeschäft, bei dem die Ware vertragsmäßig nach einem andern Orte zu übersenden ist; Gegensatz Platzgeschäft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Distanzgeschäft — ◆ Dis|tạnz|ge|schäft 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; Wirtsch.〉 Geschäft zwischen Personen an verschiedenen Orten, Fernkauf bzw. verkauf; Ggs.: Lokogeschäft   ◆ Die Buchstabenfolge dis|t… kann auch di|st… getrennt werden. Davon ausgenommen sind… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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  • Distanzgeschäft — Dis|tanz|ge|schäft das; s, e: Kaufvertrag, bei dem der Käufer die Ware nicht an Ort u. Stelle einsehen kann, sondern aufgrund eines Musters od. Katalogs bestellt; Ggs. ↑Lokogeschäft …   Das große Fremdwörterbuch

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