- Distanzgeschäft
- ◆ Di|stạnz|ge|schäft 〈n. 11〉 Geschäft zw. Personen an verschiedenen Orten, Fernkauf bzw. -verkauf◆ Die Buchstabenfolge di|st... kann in Fremdwörtern auch dis|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. kontrahieren, kontribuieren).
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Di|s|tạnz|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.):Kauf, bei dem der Käufer die Ware nicht an Ort u. Stelle prüfen kann, sondern aufgrund eines Musters od. Katalogs bestellt.* * *
Distạnzgeschäft,Distạnzkauf, Fernkauf, Sonderform eines Vertrages unter Abwesenden; Geschäft, bei dem nach Handelsbrauch der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Ware an seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung als Erfüllungsort zu übersenden; im Gegensatz zum Platzkauf, Kauf innerhalb einer Ortschaft. Beim Distanzgeschäft gelten die Regeln des Versendungskaufs nicht.* * *
Dis|tạnz|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): Kauf, bei dem der Käufer die Ware nicht an Ort u. Stelle prüfen kann, sondern aufgrund eines Musters od. Katalogs bestellt.
Universal-Lexikon. 2012.